Der Mobile Dienst Sehen unterstützt  blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche bei der schulischen Integration durch:

  • Beratung der Schülerinnen und Schüler und ihrer
    Erziehungsberechtigten
  • Beratung von Lehrerinnen und Lehrern sowie der Schulaufsicht und des Schulträgers
  • Information der Mitschülerinnen und Mitschüler
  • Hilfe bei der Beschaffung von Hilfsmitteln
  • Beratung bei der Arbeitsplatzgestaltung unter sehgeschädigtenspezifischen Aspekten
  • Herstellung von Lehr- und Lernmitteln
  • Unterstützung im Unterricht, zeitlich begrenzte Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler
  • Vermittlung von Schriftsystemen für Blinde
  • Hilfen zur Mobilitätserziehung sowie zu lebenspraktischen Fragen
  • Unterstützung im Kontakt zu Behörden
  • Angebot von Schülerkursen

Hilfreiche Infos,Dateien und Formulare finden Sie auch in unserem Downloadbereich.

 

Definition von Sehbehinderung und Blindheit:

 

 

Im Alltag sprechen wir von blinden und sehbehinderten Menschen. In der Fachsprache gilt der Begriff „sehgeschädigt“ als Oberbegriff, der „sehbehindert“,

 

„hochgradig sehbehindert“ und „blind“ beinhaltet.

Abb.: Grafische Darstellung der Einteilung von Funktionseinschränkungen des Sehens in Gruppen (nach Rath, W., 1987, S.18).

 

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